Website-Förderung in Sachsen
Erst Förderung prüfen. Dann die Website beauftragen.
Für Digitalisierungsvorhaben sächsischer KMU kann ein Zuschuss über die SAB infrage kommen. Ob Ihre Website dazugehört, hängt vom Unternehmen, der Projektart und den aktuellen Programmbedingungen ab.
Aktueller Programmstand
Die 60 Prozent gelten nicht für jedes Vorhaben.
Die Förderrichtlinie unterscheidet nach Projektart und Unternehmensgröße. Der Mindestbetrag der förderfähigen direkten und indirekten Ausgaben liegt derzeit bei 5.000 Euro.
Die Tabelle ist eine Orientierung. Fördersatz, Ausgabengrenze und tatsächliche Förderfähigkeit prüft die SAB für Ihren Antrag.
| Projektart | Unternehmen | Fördersatz | Ausgabengrenze |
|---|---|---|---|
| Heranführungsprojekt | Kleinstunternehmen | bis 60 % | direkte Ausgaben bis 10.000 € |
| Transformationsprojekt | Kleinst- und kleines Unternehmen | bis 50 % | direkte Ausgaben bis 60.000 € |
| Transformationsprojekt | Mittleres Unternehmen | bis 35 % | direkte Ausgaben bis 100.000 € |
Der sichere Ablauf
Vor dem Vertrag muss der Projektstart geklärt sein.
Ein Angebot kann für den Antrag nötig sein. Eine verbindliche Beauftragung kann dagegen bereits als Vorhabensbeginn zählen. Diese Grenze klären Sie vorab mit der SAB.
Programm prüfen
Prüfen Sie im SAB-Förderportal, ob Unternehmen, Vorhaben und Ausgaben zum aktuellen Programm passen.
Vorhaben abgrenzen
Für den Antrag brauchen Sie einen verständlichen Projektumfang. Dafür kann ich Angebot und Leistungsbeschreibung liefern.
Antrag rechtzeitig stellen
Ein vorhabensbezogener Vertrag kann bereits als Projektbeginn gelten. Klären Sie den zulässigen Start deshalb vor der Beauftragung mit der SAB.
Nach Freigabe starten
Sobald der zulässige Projektstart feststeht, kann ich die Website nach dem vereinbarten Leistungsumfang umsetzen.
Mein Teil des Projekts
Unterlagen und Website – nicht der Förderantrag.
Ich grenze die technische Leistung verständlich ab und setze die Website um, sobald der Start geklärt ist. Die Förderentscheidung bleibt vollständig bei der SAB.
Angebot mit abgegrenztem Umfang
Seiten, Funktionen, technische Leistungen und Preis stehen nachvollziehbar im Angebot.
Technische Leistungsbeschreibung
Ich beschreibe, was gebaut wird und welche Bestandteile zum vereinbarten Projekt gehören.
Website nach der Freigabe
Die Arbeit beginnt erst, wenn Sie den förderunschädlichen Projektstart selbst geklärt haben.
Häufige Fragen
Was Sie vor der Anfrage wissen sollten.
Die wichtigsten Grenzen stehen bewusst direkt auf der Seite – nicht erst im Kleingedruckten.
Ist eine Förderung garantiert?
Nein. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Ob Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben förderfähig sind, entscheidet die SAB anhand des aktuellen Programms und Ihres Antrags.
Wie hoch kann der Zuschuss sein?
Der aktuelle SAB-Programmstand nennt je nach Projektart und Unternehmensgröße Fördersätze von bis zu 35, 50 oder 60 Prozent. Zusätzlich gelten Mindestbeträge, Ausgabengrenzen und weitere Bedingungen. Maßgeblich sind immer die Angaben der SAB zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Stellen Sie den Förderantrag?
Nein. Ich gebe keine Förder- oder Rechtsberatung und stelle den Antrag nicht. Ich liefere auf Wunsch ein abgegrenztes Angebot und eine technische Leistungsbeschreibung. Den Förderweg klären Sie direkt mit der SAB oder einer dafür qualifizierten Beratung.
Darf das Website-Projekt schon vorher starten?
Das sollten Sie vor jeder Beauftragung mit der SAB klären. Laut den aktuellen Programminformationen kann bereits ein vorhabensbezogener Vertragsabschluss als Beginn gelten und den Antrag gefährden. Entscheidend sind die Bedingungen und die Eingangsbestätigung zu Ihrem konkreten Antrag.
Website vorbereiten
Der Förderweg ist geklärt? Dann plane ich die Website.
Beschreiben Sie mir Seiten, Funktionen und vorhandene Inhalte. Ich ordne den technischen Umfang und halte die Leistungen im Angebot fest.