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Website-Förderung in Sachsen

Erst Förderung prüfen. Dann die Website beauftragen.

Für Digitalisierungsvorhaben sächsischer KMU kann ein Zuschuss über die SAB infrage kommen. Ob Ihre Website dazugehört, hängt vom Unternehmen, der Projektart und den aktuellen Programmbedingungen ab.

Aktueller Programmstand

Die 60 Prozent gelten nicht für jedes Vorhaben.

Die Förderrichtlinie unterscheidet nach Projektart und Unternehmensgröße. Der Mindestbetrag der förderfähigen direkten und indirekten Ausgaben liegt derzeit bei 5.000 Euro.

Die Tabelle ist eine Orientierung. Fördersatz, Ausgabengrenze und tatsächliche Förderfähigkeit prüft die SAB für Ihren Antrag.

ProjektartUnternehmenFördersatzAusgabengrenze
HeranführungsprojektKleinstunternehmenbis 60 %direkte Ausgaben bis 10.000 €
TransformationsprojektKleinst- und kleines Unternehmenbis 50 %direkte Ausgaben bis 60.000 €
TransformationsprojektMittleres Unternehmenbis 35 %direkte Ausgaben bis 100.000 €
Aktuelle Förderrichtlinie bei der SAB ansehen

Der sichere Ablauf

Vor dem Vertrag muss der Projektstart geklärt sein.

Ein Angebot kann für den Antrag nötig sein. Eine verbindliche Beauftragung kann dagegen bereits als Vorhabensbeginn zählen. Diese Grenze klären Sie vorab mit der SAB.

  1. Programm prüfen

    Prüfen Sie im SAB-Förderportal, ob Unternehmen, Vorhaben und Ausgaben zum aktuellen Programm passen.

  2. Vorhaben abgrenzen

    Für den Antrag brauchen Sie einen verständlichen Projektumfang. Dafür kann ich Angebot und Leistungsbeschreibung liefern.

  3. Antrag rechtzeitig stellen

    Ein vorhabensbezogener Vertrag kann bereits als Projektbeginn gelten. Klären Sie den zulässigen Start deshalb vor der Beauftragung mit der SAB.

  4. Nach Freigabe starten

    Sobald der zulässige Projektstart feststeht, kann ich die Website nach dem vereinbarten Leistungsumfang umsetzen.

Mein Teil des Projekts

Unterlagen und Website – nicht der Förderantrag.

Ich grenze die technische Leistung verständlich ab und setze die Website um, sobald der Start geklärt ist. Die Förderentscheidung bleibt vollständig bei der SAB.

  1. Angebot mit abgegrenztem Umfang

    Seiten, Funktionen, technische Leistungen und Preis stehen nachvollziehbar im Angebot.

  2. Technische Leistungsbeschreibung

    Ich beschreibe, was gebaut wird und welche Bestandteile zum vereinbarten Projekt gehören.

  3. Website nach der Freigabe

    Die Arbeit beginnt erst, wenn Sie den förderunschädlichen Projektstart selbst geklärt haben.

Häufige Fragen

Was Sie vor der Anfrage wissen sollten.

Die wichtigsten Grenzen stehen bewusst direkt auf der Seite – nicht erst im Kleingedruckten.

Ist eine Förderung garantiert?

Nein. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Ob Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben förderfähig sind, entscheidet die SAB anhand des aktuellen Programms und Ihres Antrags.

Wie hoch kann der Zuschuss sein?

Der aktuelle SAB-Programmstand nennt je nach Projektart und Unternehmensgröße Fördersätze von bis zu 35, 50 oder 60 Prozent. Zusätzlich gelten Mindestbeträge, Ausgabengrenzen und weitere Bedingungen. Maßgeblich sind immer die Angaben der SAB zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Stellen Sie den Förderantrag?

Nein. Ich gebe keine Förder- oder Rechtsberatung und stelle den Antrag nicht. Ich liefere auf Wunsch ein abgegrenztes Angebot und eine technische Leistungsbeschreibung. Den Förderweg klären Sie direkt mit der SAB oder einer dafür qualifizierten Beratung.

Darf das Website-Projekt schon vorher starten?

Das sollten Sie vor jeder Beauftragung mit der SAB klären. Laut den aktuellen Programminformationen kann bereits ein vorhabensbezogener Vertragsabschluss als Beginn gelten und den Antrag gefährden. Entscheidend sind die Bedingungen und die Eingangsbestätigung zu Ihrem konkreten Antrag.

Website vorbereiten

Der Förderweg ist geklärt? Dann plane ich die Website.

Beschreiben Sie mir Seiten, Funktionen und vorhandene Inhalte. Ich ordne den technischen Umfang und halte die Leistungen im Angebot fest.